Ab Donnerstag, den 13.01.2022, gilt landesweit folgende 2G+ -Regelung:

Keine Testpflicht für Geboosterte/Genesene:

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten 3 Monaten von einer Infektion genesen sind.

Diese Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch für Sport in Innenräumen. Bei der Booster-Impfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der Imfpung.

Testung vor Ort für nicht-geboosterte Personen möglich:

Im Studio kann vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden. Dieser beaufsichtigte Selbsttest gilt nur für den Besuch des Yogastudios. Es kann kein Testnachweis ausgestellt werden, der dann auch für andere Einrichtungen gilt.

Der Selbsttest kann mitgebracht oder vor Ort erhalten werden.